Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Auftraggeber unterrichtet Spediteur oder dessen Subunternehmer (bei Bekanntgabe) rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages
beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches
Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist. Sowie auch die Etage und ob mit oder ohne Fahrstuhl, da diese den
Preis verändern können.
Kündigung des Vertrages / Stornokosten
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 33,0% des veranschlagten Entgelts erhoben, ggf. zzgl. der schon Reservierten
Buchungen für dessen Auftrag. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in
diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird dem Spediteur unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem
entpacken dem Spediteur oder deren Subunternehmer angezeigt wird und auf dem Schadensformular niedergeschrieben wurde.
Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Auftragsgebers ab, so ist der Spediteur oder deren Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung
anteilig zu erhöhen.
Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
Der Spediteur oder deren Subunternehmer darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem
Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Die Auftragssumme ist auch bei einem Schaden und einer Rechtzeitigen Meldung komplett zu leisten, es besteht kein Recht des
Abzuges Vor-Ort.
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Spediteurs oder deren Subunternehmer wird auf 620,00 € je Kubikmeter beschränkt (Gesetzliche Deckungsvolumen). Der Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In
diesem Fall schließt der Spediteur oder deren Subunternehmer eine gesonderte Versicherung für diesen Auftrag ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Auftraggeber.
Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
Auftrags Ausführung
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
Pfandrecht
Der Spediteur hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt nicht in vereinbarter
Höhe geleistet wurde.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Spediteurs oder deren Subunternehmer vereinbart.
Salvatoresche Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu
treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
„ ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.“
Stand 11.02.2016 © Horn Transporte und Umzüge